Endgültiger Steuerbescheid auf der Grundlage des Gesetzes 3888/2010

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Das Unternehmen NAFPAKTOS TEXTILE INDUSTRY SA gibt bekannt, dass auf der Grundlage der Bestimmungen 4.1.3.1 der Verordnung der Athener Börse eine endgültige Steuerveranlagung auf der Grundlage des Gesetzes 3888/2010 für die Jahre 2008 und 2009 durchgeführt wurde und eine Steuer in Höhe von 60.986,92 Euro entstanden ist, von der 20% bzw. ein Betrag von 12.197,38 Euro im Voraus bezahlt wurden und der Restbetrag in 23 gleichen monatlichen Raten bis zum 31.5.2014 zu zahlen ist.
Auch die Tochtergesellschaft SOFADES GINNING MILLS SA hat eine endgültige Steuerveranlagung auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes für das Jahr 2006 durchgeführt und es wurde eine Steuer in Höhe von 31.908,64 Euro erhoben, die bereits in zwei Raten innerhalb des laufenden Jahres vollständig bezahlt wurde.

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